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News 04 Dezember 2025

Angekündigte Teil-Inkraftsetzung der neuen Parkkartenverordnung (nPKV) sorgt für Kritik

Der Gewerbeverband der Stadt Zürich (GVZ) hat am 4. Dezember 2025 eine umfassende Medienmitteilung veröffentlicht, in der er das Vorgehen des Stadtrats zur neuen Parkkartenverordnung (nPKV) scharf kritisiert. Anlass ist die vom Stadtrat angekündigte Teil-Inkraftsetzung, bei der einzelne Elemente der neuen Verordnung bereits umgesetzt werden sollen – allen voran die neue Anwohnerparkkarte nach dem «Bieler Modell».
Originalmeldung:
https://gewerbezuerich.ch/news/2025/medienmitteilung-zur-ankuendigung-der-teilinkraftsetzung-der-neuen-parkkartenverordnung/


Hintergrund: Ein politischer Kompromiss gerät ins Wanken

Am 28. September 2025 hat die Zürcher Stimmbevölkerung ein Gesamtpaket zur Parkkartenverordnung angenommen. Dieses Paket beinhaltete zwei wesentliche Elemente:

  1. Eine neue, erweiterte Gewerbeparkkarte
    – wichtig für Handwerksbetriebe, Serviceunternehmen und Lieferdienste, die regelmässig in Quartieren unterwegs sind.

  2. Eine neue Anwohnerparkkarte nach dem «Bieler Modell»
    – nur Haushalte ohne privaten Parkplatz sollen Anspruch haben.

Der GVZ hatte sich stets dafür ausgesprochen, beide Teile getrennt zur Abstimmung zu bringen. Die Sicherheitsvorsteherin jedoch bestand auf einem Gesamtpaket. Das Gewerbe akzeptierte dies – und unterstützte den Kompromiss, inklusive einer begrenzten Trottoirparkierung, sofern 1,5 m Durchgangsbreite frei bleiben.

Nun aber wird aus Sicht des GVZ genau dieser Kompromiss einseitig aufgebrochen.


Was der Stadtrat plant

Der Stadtrat möchte die Anwohnerparkkarte bereits in Kraft setzen, obwohl die erweiterte Gewerbeparkkarte aufgrund eines hängigen Rekurses frühestens deutlich später umgesetzt werden kann.

Damit droht eine Umsetzung einzelner Elemente der Verordnung, während andere – insbesondere für das Gewerbe relevante – auf unbestimmte Zeit blockiert bleiben.


Kritik des Gewerbeverbands: «Fairness geht anders»

Der GVZ zeigt sich in der Medienmitteilung «bitter enttäuscht» und spricht von einem «falschen Spiel» des Stadtrats. Besonders störend sei:

  • Der Kompromiss werde auseinandergerissen, obwohl er als Ganzes beschlossen wurde.

  • Die Gewerbeparkkarte, auf die Betriebe seit über zehn Jahren warten, werde erneut verzögert.

  • Die Anwohnerparkkarte werde isoliert und bevorzugt umgesetzt – obwohl sie ebenfalls Teil des Gesamtpakets war.

Der Verband wirft dem Stadtrat vor, sich nicht an die eigenen Spielregeln zu halten und die politische Vernunft auszublenden. Dies untergrabe das Vertrauen in politische Prozesse und schwäche das Gewerbe.


Was bedeutet das für Betriebe im Kreis 5?

Die Auswirkungen wären für viele Mitglieder des Gewerbevereins Kreis 5 direkt spürbar:

  • Handwerks- und Servicebetriebe bleiben weiterhin eingeschränkt mobil, weil geeignete Parkiermöglichkeiten fehlen.

  • Kurze, spontane Einsätze – etwa bei Reparaturen oder Notfällen – werden erschwert oder verzögert.

  • Liefer- und Montagebetriebe müssen zusätzliche Zeit oder Umwege einkalkulieren, was die Kosten erhöht.

  • Die versprochene Entlastung durch eine verbesserte Gewerbeparkkarte bleibt vorerst aus.

Für ein lebendiges, wirtschaftlich starkes und kundenorientiertes Gewerbe im Kreis 5 ist dies ein Rückschlag.


Position des Gewerbevereins Kreis 5

Der Gewerbeverein Kreis 5 teilt die Einschätzung des GVZ:

  • Eine Teil-Inkraftsetzung gefährdet die politische Glaubwürdigkeit und führt zu einer unausgewogenen Umsetzung zulasten des Gewerbes.

  • Die Verordnung muss als Ganzes umgesetzt werden – so, wie sie der Bevölkerung vorgelegt und von dieser angenommen wurde.

  • Das Gewerbe ist auf verlässliche, faire und praxistaugliche Parkierlösungen angewiesen, um seinen Service in der Stadt Zürich sicherstellen zu können.

Wir fordern deshalb, dass der Stadtrat die ursprüngliche Abmachung respektiert und eine umfassende, faire Umsetzung der nPKV sicherstellt.